Ein Podiumsgespräch am 30. Oktober 2020 zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Suizidbeihilfe

Im Februar hat das Bundesverfassungsgerichts entschieden: Beihilfe zum Suizid in Deutschland ist erlaubt, nachdem sie seit 2015 eine Straftat darstellte. Wer sein Leben beenden möchte, hat durch die neue Gesetzeslage das Recht auf Hilfe zur Selbsttötung.


Das neue Urteil zur Sterbehilfe erfährt zugleich Zustimmung und Ablehnung. Einerseits hilft es schwerstkranken Menschen, für die es keine Heilungschancen mehr gibt, ihr Leben zu beenden um sich weiteres Leid zu ersparen. Andererseits gibt es begründete ethische Bedenken. Die Aussicht auf Sterbehilfe könnte Druck auf Alte und Schwerstkranke ausüben, die ihren pflegenden Angehörigen nicht zur Last fallen wollen. Ärzte sehen ihre Aufgabe darin, Leben zu erhalten – dem steht die Beihilfe zum Suizid entgegen. Experten, Politik sowie Kirchen warnen vor Gefahren.
Sollten wir einander bestärken und begleiten, auch schwerste Leidenswege bis zum Ende zu durchschreiten? Oder kann Sterbehilfe ein Akt der Nächstenliebe sein?
In Zusammenarbeit mit der Stiftung Allgemeinmedizin tragen Experten unterschiedliche Positionen vor und laden das Publikum zur Diskussion ein.

Auf dem Podium debattieren:
Manfred Kock, Präses i.R. der Evangelischen Kirche im Rheinland, EKD-Ratsvorsitzender i.R. und Kurator der Stiftung Allgemeinmedizin
Lukas Pieplow: Fachanwalt für Strafrecht
Anne Schneider: Buchautorin. Mit ihrem Ehemann Nikolaus Schneider, ehemals Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche Deutschlands, schrieb sie „Vom Leben und Sterben“ (2019)
Moderation: Dr. Martin Bock, Leiter der Melanchthon-Akademie Köln